Teilnahmebedingungen für alle Klassen
- Anmeldung:
- ⏵ Das Startgeld beträgt 25,-€ (für Samstag, sowie für Sonntag).
- ⏵ Pro Schlepper ist nur ein Werkstattwagen auf dem Schlepperparkplatz erlaubt!.
- ⏵ Pro Startklasse ist nur eine Anmeldung pro Schlepper gestattet.
- ⏵ Es erfolgt keine Auszahlung von Preisgeld.
- Fahrer:
- ⏵ Der/die Fahrer/-in muss im Besitz einer gültigen Fahrererlaubnis sein und ist bei der Anmeldung unaufgefordert vorzuzeigen.
- ⏵ Der/die Fahrer/-in darf nicht unter Alkoholeinfluss oder anderen Medikamenten, Rauschmitteln oder Drogen stehen, die die Fahreigenschaft beeinträchtigen könnten!
- Schlepper:
- ⏵ Die Fahrzeugpapiere sind mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
- ⏵ Der Schlepper muss mit einem Sturzbügel oder einer Sicherheitskabine ausgestattet sein.
- ⏵ Schlepper mit Zwillingsbereifung sind nicht zugelassen.
- ⏵ Bei Frontlader Schleppern ist nur die Schwinge ohne Anbaugeräte und ohne Zusatzgewichte zugelassen.
- ⏵ Es sind nur Reifen mit max. 100 cm Breite zugelassen, gemessen auf Achsenhöhe. Ausnahme: 18,0t Klasse)
- ⏵ Grundsätzlich sind keine Gewichte in der Kabine zugelassen.
- Ziehen:
- ⏵ Die Startnummer ist sichtbar am Schlepper vorn oder seitlich in Richtung des Sprecher-, Regiewagen anzubringen.
- ⏵ Vor dem Start erfolgt eine Prüfung der Startnummer und des Kennzeichens.
- ⏵ In dem gesamten Bahn- und Vorstartbereich ist bei der An- und Abfahrt und während des Zuges die Mitnahme von weiteren Personen auf Schleppern grundsätzlich nicht gestattet.
- ⏵ Während des Zuges hat sich nur der startberechtigte Fahrer, das Bahnpersonal und das Bremswagenteam auf der Bahn aufzuhalten. Sollten sich Zuschauer oder Teamkollegen auf der Bahn befinden, wird der Zug nicht gestartet bzw. abgebrochen.
- ⏵ Der Zug darf erst nach Freigabe vom Bahnordner mit grünem Signal (z.B. Flagge, Handleuchte) gestartet werden und ist beim Stillstand des Bremswagens oder bei rotem Signal (z.B. Flagge, Handleuchte) sofort zu stoppen. Das „Einbuddeln“ zum Ende des Ziehens ist nicht gestattet. Bei Nichtbeachtung erfolgt die Disqualifikation!
- ⏵ Bei Nichterreichen der 10 m Marke ist ein erneuter Startversuch möglich (max. 3 Versuche)
- ⏵ Das Schalten ist nur mit Lastschaltgetriebe erlaubt (nur Herunterschalten ist erlaubt).
- ⏵ Beim Verlassen der markierten Bahn bis zum Stillstand des Bremswagens erfolgt die Disqualifikation.
- ⏵ Das Verlieren von Gewichten oder ähnlichem während der Verbindung mit dem Bremswagen führt zur Disqualifikation.
- ⏵ Der Schlepper muss die Bahn selbstständig verlassen, ansonsten ist der Zug ungültig und es führt zur Disqualifikation.
- Wiegen:
- ⏵ Das Wiegen des Schleppers erfolgt mit Fahrer als Gewichtseinheit. Die maximale Messtoleranz beträgt 100 Kg.
- ⏵ Das Wiegen des Schleppers ist vor oder nach jedem Zug verpflichtend (wird vom Veranstalter festgelegt).
- Sonstiges:
- ⏵ Das Warmlaufen der Schlepper ist nur im Stand gestattet.
- ⏵ Außerhalb der abgesperrten Bahn darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
- ⏵ Der Veranstalter und das Bremswagenteam behalten sich vor Fahrzeuge von der Teilnahme auszuschließen.
- ⏵ Den Anweisungen der Bahnordner / der Regiewagenleitung ist unbedingt Folge zu leisten.
Teilnahmebedingungen für die Farmerklassen
- Leistungsbegrenzung:
- ⏵ max. 10% Leistungssteigerung als im Fahrzeugschein geschrieben ist (es gilt die Leistung an der Zapfwelle).
- ⏵ Die ersten drei Platzierungen müssen zur Leistungsmessung vor die Motorbremse, dort wird ein kurzes Leistungsprotokoll geschrieben ; technisches
Versagen führt zur Disqualifikation.
- ⏵ Die ersten drei Platzierten müssen sich nach dem Zug in einem gekennzeichneten Bereich an der Bahn aufhalten. Beim vorzeitigen Verlassen erfolgt die Disqualifikation. Nicht rangierte Fahrer auf Platz 1-3 haben die Bahn und den Wartebereich nach dem Zug zügig zu verlassen.
- ⏵ Es ist nur die Originaldrehzahl erlaubt.
- Technische Abnahme:
- ⏵ Die Veranstalter setzen Kontrolleure zur Einhaltung des Reglements ein. Etwaigen Aufforderungen ist Folge zu leisten, ansonsten droht die Disqualifikation.
- ⏵ Jeder Fahrer ist darüber hinaus selbst für die Einhaltung der Regularien verantwortlich.
- Anhängehöhe:
- ⏵ 3,5 t bis 4,5t Farmer: 80 cm
- ⏵ 5,5t bis 6,5t Farmer: 100 cm
- ⏵ Die max. Zugmaulhöhe wird am Auflagepunkt bei angehobenem Frontgewicht gemessen.
- Sicherheitseinrichtungen:
- ⏵ Der Schlepper muss dem Serienmodell im Auslieferungsstandard entsprechen. Es dürfen keine Teile abgebaut werden.
- ⏵ Starten dürfen nur Serienschlepper ohne bauliche Veränderungen. In den Farmerklassen muss ein originale/r Motor, Einspritzpumpe, Turbolader, Kupplung und Hydraulikblock verbaut sein. Umbauten, durch die die Betriebserlaubnis des Schleppers erlischt, führen auch gleichzeitig zur Disqualifikation des Teilnehmers.
- ⏵ Starten dürfen nur TÜV abgenommene und zugelassene Schlepper mit Versicherungsschutz (Kurzzeitkennzeichen mit TÜV-Bescheinigung sind möglich, rote Kennzeichen sind nicht gestattet)
- Gewichte:
- ⏵ Es dürfen nur original Serien Frontgewichte vom Schlepper-Hersteller eingesetzt werden.
- ⏵ Die Befestigung von Gewichten darf nur an den originalen Haltepunkten zugelassen.
- ⏵ Es dürfen keine Gewichte und Anbaugeräte an Fronthydraulik und/oder Frontlader eingesetzt werden.
- Sonstiges:
- ⏵ Ackerschienen oder ähnliche Anbauten sind nicht zugelassen.
- ⏵ Es sind nur im Fahrzeugschein eingetragene Reifengrößen zugelassen. Reifenfreigabe durch den Schlepperhersteller ist auch gestattet.
- ⏵ Nur handelsüblicher Dieselkraftstoff erlaubt, keine Verbrennungsbeschleuniger oder Sauerstoffträger
Teilnahmebedingungen für die Standardklassen
- Leistungsbegrenzung:
- ⏵ Die maximale Leistung des Schleppers ist begrenzt (es gilt die Leistung an der Zapfwelle):
- ⏵ 3,5t: 200 PS
- ⏵ 4,5t & 5,5t: 250 PS
- ⏵ 6,5t & 7,5t & 8,0t : 300 PS
- ⏵ 9,0t & 11,0t: 370 PS
- ⏵ 14,0t & 18,0t: unbegrenzt
- ⏵ Die ersten drei Platzierungen müssen zur Leistungsmessung vor die Motorbremse, dort wird ein kurzes Leistungsprotokoll geschrieben ; technisches
Versagen führt zur Disqualifikation.
- ⏵ Bei Schlepper ab der 9,0t Klasse ist ein 3/4 Zoll, 6-Zähne Zapfwellenstummel wünschenswert.
- ⏵ Die ersten drei Platzierten müssen sich nach dem Zug in einem gekennzeichneten Bereich an der Bahn aufhalten. Beim vorzeitigen Verlassen erfolgt die Disqualifikation. Nicht rangierte Fahrer auf Platz 1-3 haben die Bahn und den Wartebereich nach dem Zug zügig zu verlassen.
- Technische Abnahme:
- ⏵ Die Veranstalter setzen Kontrolleure zur Einhaltung des Reglements ein. Etwaigen Aufforderungen ist Folge zu leisten, ansonsten droht die Disqualifikation.
- ⏵ Jeder Fahrer ist darüber hinaus selbst für die Einhaltung der Regularien verantwortlich.
- Anhängehöhe:
- ⏵ 2,5 t bis 4,5t Standard und 18,0t Standard: 80 cm
- ⏵ 5,5t bis 14,0t Standard: 100 cm
- ⏵ Die max. Zugmaulhöhe wird am Auflagepunkt bei angehobenem Frontgewicht gemessen.
- Sicherheitseinrichtungen:
- ⏵ Starten dürfen nur Serienschlepper ohne bauliche Veränderungen. In den Standardklassen muss ein originale/r Motor, Einspritzpumpe, Turbolader, Kupplung und Hydraulikblock verbaut sein. Umbauten, durch die die Betriebserlaubnis des Schleppers erlischt, führen auch gleichzeitig zur Disqualifikation des Teilnehmers.
- ⏵ Starten dürfen nur TÜV abgenommene und zugelassene Schlepper mit Versicherungsschutz (Kurzzeitkennzeichen mit TÜV-Bescheinigung sind möglich, rote Kennzeichen sind nicht gestattet)
- ⏵ Turbolader müssen mit einer Schutzverkleidung versehen sein.
- Gewichte:
- ⏵ Die Gewichtsverlagerung nach vorn ist max. 100 cm von Originalhaube bis Gewichtsende erlaubt. Ab 14t bis max. 120 cm.
- ⏵ Gesamtgewicht des Schleppers: Messtoleranz 100kg
- Sonstige:
- ⏵ Ackerschienen oder ähnliche Anbauten sind in der Heckhydraulik nicht zugelassen.
- ⏵ Es sind keine „Pullerräder“ erlaubt, d.h. keine speziell für Pulling angefertigten Reifen wie z.B. Puller2000 oder Mitas Powerpull.
- ⏵ Nur handelsüblicher Dieselkraftstoff erlaubt, keine Verbrennungsbeschleuniger oder Sauerstoffträger
Teilnahmebedingungen für Super-Standardklassen - NTTM
- Es ist das Reglement der Norddeutsche Trecker Treck Meisterschaft zu befolgen: NTTM-Reglement
- Drehzahlbegrenzung:
- ⏵ Die maximale Motordrehzahl beträgt 2700 U/min
- ⏵ Maßnahmen zur Kontrolle: Drehzahlmessung über Lasermesspistole oder Ähnliches. Überdrehzahl führt zur Disqualifikation.
- Hubraum:
- ⏵ Es besteht kein Hubraumlimit.
- Technische Abnahme:
- ⏵ Die Veranstalter setzen Kontrolleure zur Einhaltung des Reglements ein. Etwaigen Aufforderungen ist Folge zu leisten, ansonsten droht die Disqualifikation.
- ⏵ Jeder Fahrer ist darüber hinaus selbst für die Einhaltung der Regularien verantwortlich.
- ⏵ Nach der technischen Abnahme ist, im Startvorbereitungsraum zu verbleiben.
- Anhängehöhe:
- ⏵ 5,5t - 11t Super Standard: 80cm, Zugmaul, Zugpendel nach DTTO erlaubt
- Sicherheitseinrichtungen:
- ⏵ Starten dürfen nur leicht modifizierte Serienschlepper, mehr als 30% Mehrleistung gegenüber der Serie.
- ⏵ Sicherheitseinrichtungen nach DTTO-Hobbysportreglement für 5,5t bis 7,5t Super Standard:
- ⏵ Turboschutz
- ⏵ Notausklappe
- ⏵ Kreuz im Auspuff
- ⏵ Steigbegrenzer (Unterlenker können Bestandteil der Steigbegrenzer sein, Unterlenker müssen dann starr fixiert sein)
- ⏵ Ein Restriktor von 50mm ist Pflicht. Ziel Ist eine Maximalleistung von 500 PS. Siehe Anhang 1: NTTM-Reglement
- ⏵ Für die Klassen 9t Super-Standard und 11t Super-Standard bestehen zunächst keine gesonderten Sicherheitseinrichtungen.
- Gewichte:
- ⏵ Die Gewichtsverlagerung nach vorn ist max. 100 cm von Originalhaube bis Gewichtsende erlaubt.
- ⏵ Gesamtgewicht des Schleppers: Messtoleranz 100kg
- Sonstiges:
- ⏵ Es sind keine „Pullerräder“ erlaubt, d.h. keine speziell für Pulling angefertigten Reifen wie z.B. Puller2000 oder Mitas Powerpull.
- ⏵ Maximal 1 Turbolader erlaubt
- ⏵ Nur handelsüblicher Dieselkraftstoff erlaubt, keine Verbrennungsbeschleuniger oder Sauerstoffträger
- ⏵ Auspuffrohre müssen gerade nach oben zeigen, keine gewinkelten oder gebogenen Rohre erlaubt (Schutz der Zuschauer bei Turboschaden)
Teilnahmebedingungen für Sportklassen - NTTM und Veranstalter Sportklassen
- Veranstalter Sportklassen:
- ⏵ Für die Veranstalter Sportklassen gilt des Reglement der NTTM-Sportklassen. Ausnahme: Es ist kein Restriktor notwendig.
- ⏵ Die Abnahme erfolgt durch eigenes Personal des Veranstalters.
- ⏵ Es erfolgt keine Wertung für die NTTM-Meisterschaft.
- NTTM Sportklassen:
- Es ist das Reglement der Norddeutsche Trecker Treck Meisterschaft zu befolgen: NTTM-Reglement
- Drehzahlbegrenzung:
- ⏵ 3,5t Sportklasse:
- ⏵ bis 6,1 l Hubraum: 3200 U/min
- ⏵ bis 7.0 l Hubraum: 2700 U/min
- ⏵ 4,5 bis 6,5t Sportklassen:
- ⏵ bis 6,6l Hubraum 3200 U/min
- ⏵ ab 6,6l Hubraum 2700 U/min
- ⏵ Maßnahmen zur Kontrolle: Angabe des Hubraums bei der Anmeldung, Kontrolle über Drehzahlmessung durch 3 polige Steckdose am Sportschlepper. Überdrehzahl führt zur Disqualifikation.
- Hubraum:
- ⏵ 3,5t Sportklasse: Maximal 7,0 l Hubraum erlaubt
- ⏵ 4,5t-6,5t Sportklasse: Maximal 8,3 l erlaubt
- Technische Abnahme:
- ⏵ Die Veranstalter setzen Kontrolleure zur Einhaltung des Reglements ein. Etwaigen Aufforderungen ist Folge zu leisten, ansonsten droht die Disqualifikation.
- ⏵ Jeder Fahrer ist darüber hinaus selbst für die Einhaltung der Regularien verantwortlich.
- ⏵ Nach der technischen Abnahme ist, im Startvorbereitungsraum zu verbleiben.
- ⏵ Die technische Abnahme wird ab 2025 erweitert um die jährliche Abnahme der Kupplung für alle Sportklassen, diese ist vor Ort nachzuweisen. Kontaktdaten und weitere Infos zur Kupplungsabnahme befinden sich auf der Webseite: https://norddeutsche-tt-meisterschaft.de/reglement
- Anhängehöhe:
- ⏵ 3,5t – 7,5t Sport: 50 cm, Zugpendel nach DTTO ist Pflicht
- Sicherheitseinrichtungen:
- ⏵ Sicherheitseinrichtungen nach DTTO-Sportklassenreglement:
- ⏵ Notausklappe
- ⏵ Kupplungsschutz bei mehr als 2700 U/min
- ⏵ Drehzahlmesspunkt (3-polige Steckdose)
- ⏵ Kreuz im Auspuff
- ⏵ Turboschutz
- ⏵ Seitenbleche
- ⏵ Steigbegrenzer
- ⏵ Rückleuchte beim Rückwärtsfahren
- ⏵ Überrollbügel oder Käfig, wenn keine Kabine vorhanden
- ⏵ Stahlschwungrad und Stahl- / Alukupplung
- ⏵ Anschnallpflicht
- ⏵ Zum Eigenschutz des Fahrers: Lange Kleidung, festes Schuhwerk, Helm wenn keine Kabine vorhanden, im besten Fall feuerfeste Kleidung.
- ⏵ Ein Restriktor ist Pflicht. Siehe Anhang 2: NTTM-Reglement
- Gewichte:
- ⏵ Die Gewichtsverlagerung nach vorn ist max. 100 cm von Originalhaube bis Gewichtsende erlaubt.
- ⏵ Gesamtgewicht des Schleppers: Messtoleranz 100kg
- Sonstiges:
- ⏵ Maximal 1 Turbolader erlaubt
- ⏵ Nur handelsüblicher Dieselkraftstoff erlaubt, keine Verbrennungsbeschleuniger oder Sauerstoffträger
- ⏵ Auspuffrohre müssen gerade nach oben zeigen, keine gewinkelten oder gebogenen Rohre erlaubt (Schutz der Zuschauer bei Turboschaden)
Teilnahmebedingungen für Supersportklassen - NTTM
- Es ist das Reglement der Norddeutsche Trecker Treck Meisterschaft zu befolgen: NTTM-Reglement
- Drehzahlbegrenzung:
- ⏵ 6t Supersportklasse:
- ⏵ bis 6,6l Hubraum: 3200 U/min
- ⏵ bis 7,6l Hubraum: 2700 U/min
- ⏵ ab 7,6l bis 8,3l Hubraum: 2500 U/min
- ⏵ Maßnahmen zur Kontrolle: Angabe des Hubraums bei der Anmeldung, Kontrolle über Drehzahlmessung durch 3 polige Steckdose am Sportschlepper. Überdrehzahl führt zur Disqualifikation.
- Hubraum:
- ⏵ 6t Supersportklasse: Maximal 8,3l erlaubt
- Technische Abnahme:
- ⏵ Die Veranstalter setzen Kontrolleure zur Einhaltung des Reglements ein. Etwaigen Aufforderungen ist Folge zu leisten, ansonsten droht die Disqualifikation.
- ⏵ Jeder Fahrer ist darüber hinaus selbst für die Einhaltung der Regularien verantwortlich.
- ⏵ Nach der technischen Abnahme ist, im Startvorbereitungsraum zu verbleiben.
- ⏵ Die technische Abnahme wird ab 2025 erweitert um die jährliche Abnahme der Kupplung für alle Sportklassen, diese ist vor Ort nachzuweisen. Kontaktdaten und weitere Infos zur Kupplungsabnahme befinden sich auf der Webseite: https://norddeutsche-tt-meisterschaft.de/reglement
- Anhängehöhe:
- ⏵ 6,0t Supersport: 50 cm, Zugpendel nach DTTO ist Pflicht
- Sicherheitseinrichtungen:
- ⏵ Sicherheitseinrichtungen nach DTTO-Sportklassenreglement:
- ⏵ Notausklappe
- ⏵ Kupplungsschutz bei mehr als 2700 U/min
- ⏵ Drehzahlmesspunkt (3-polige Steckdose)
- ⏵ Kreuz im Auspuff
- ⏵ Turboschutz
- ⏵ Seitenbleche
- ⏵ Steigbegrenzer
- ⏵ Rückleuchte beim Rückwärtsfahren
- ⏵ Überrollbügel oder Käfig, wenn keine Kabine vorhanden
- ⏵ Stahlschwungrad und Stahl- / Alukupplung
- ⏵ Anschnallpflicht
- ⏵ Zum Eigenschutz des Fahrers: Lange Kleidung, festes Schuhwerk, Helm wenn keine Kabine vorhanden, im besten Fall feuerfeste Kleidung.
- ⏵ Kein Restriktor notwendig.
- ⏵ Zusätzlich zu den in dem Sicherheitspaket der Sportklassen gilt folgendes nach DTTO-Supersportreglement:
- ⏵ Durchgängiger Rahmen von Hinterachse nach Vorderachse.
- ⏵ Seitenbleche am Motor (Original ausreichend falls Stahlblech).
- ⏵ Helmpflicht
- ⏵ Kupplungsschutz bei jeder Drehzahl nötig
- ⏵ Mindestens Dreipunktgurt, Rennsitz
- ⏵ Feuerfester Rennanzug dringend empfohlen
- ⏵ Käfig/Gitter/Lochblech vor dem Turbolader, um Austreten vom Verdichterrad zu verhindern. Alternativ: Geschlossene Haube (Kein Kunststoff).
- ⏵ Dieselnotaus (Vom Fahrer zu betätigen).
- Gewichte:
- ⏵ Die Gewichtsverlagerung nach vorn ist max. 100 cm von Originalhaube bis Gewichtsende erlaubt.
- ⏵ Gesamtgewicht des Schleppers: Messtoleranz 100kg
- Sonstiges:
- ⏵ Maximal 1 Turbolader erlaubt
- ⏵ Nur handelsüblicher Dieselkraftstoff erlaubt, keine Verbrennungsbeschleuniger oder Sauerstoffträger
- ⏵ Auspuffrohre müssen gerade nach oben zeigen, keine gewinkelten oder gebogenen Rohre erlaubt (Schutz der Zuschauer bei Turboschaden)
Haftungsverzicht
- ⏵ Die Teilnehmer (Fahrer, Bewerber, Teams, Helfer) nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die allgemeine zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden.
- ⏵ Die Teilnehmer erklären mit Abgabe dieser Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen stehen und zwar gegenüber:
-der FIA, FIM, UEM, dem DMSB, den Mitgliedsorganisationen des DMSB, der Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre,
- den ADAC Regionalclubs, den ADMV-Clubs, den Promotor/Serienorganisator,
- den Veranstaltern, den Bremswagen Teams, den Sportwarten, den Eigentümers des Veranstaltungsgeländes,
- Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
- den Straßenbaulastträgern, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen,
- den anderen Teilnehmern (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, den Eigentümern, Halter der anderen Fahrzeuge,
- den eigenen Bewerbern, den/die eigenen Fahrern, Mitfahrern (anderslautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer. - ⏵ Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen, ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt
- ⏵ Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
- ⏵ Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsverzichtklausel unberührt.
- ⏵ Unfälle sowie Beschädigungen an den Einrichtungen des Veranstaltungsortes und am Veranstaltungsort eingebrachter Gegenstände / Fahrzeuge sind unverzüglich den Veranstaltern und deren Helfern zu melden. Es ist ein Schadensprotokoll aufzunehmen, welches vom Schädiger zu unterzeichnen ist. Der Schädiger ist verpflichtet, für die Kosten der Schadensbeseitigung aufzukommen und die Veranstalter und deren Helfer von einer Inanspruchnahme durch Geschädigte vollständig freizuhalten.
Veröffentlichung von personenbezogenen Daten, Ton- und Bildmaterial
- ⏵ Die Teilnehmer/-innen erklären ihr Einverständnis zur Erstellung und Verarbeitung von Bild- und Videoaufnahmen ihrer Personen im Rahmen der Veranstaltung, sowie zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Bildnisse zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung, sowie in den sozialen Medien, auf der Homepage des Veranstalters und unter https://www.full-pull.de.
- ⏵ Die Teilnehmer/-innen erklären ihr Einverständnis über die Veröffentlichung ihrer personenbezogenen Daten auf der Webseite des Veranstalters und unter https://www.full-pull.de ab dem Zeitpunkt der ersten Anmeldung. Es werden die folgenden Daten veröffentlicht: Name, Vorname und Wohnort des Fahrers, Fabrikat, -Typ, Baujahr und Leistung des Schleppers, Startklasse, Startnummer, Platzierung, gezogene Weiten, erreichte Punkte und Disqualifikationsgründe.